Käuferprovision & Maklerprovision in NRW erklärt
In Nordrhein-Westfalen liegt die marktübliche Gesamt-Maklerprovision bei 7,14 % (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) des beurkundeten Kaufpreises.
Für den Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Privatpersonen gilt seit Ende 2020 bundesweit die gesetzliche Provisionsteilung (§ 656c BGB). Das bedeutet: Die Kosten werden fair und exakt hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
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Käuferprovision (Außenprovision): 3,57 %
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Verkäuferprovision (Innenprovision): 3,57 %
Wann ist die Provision fällig?
Makler arbeiten nach dem Erfolgsprinzip. Der Provisionsanspruch entsteht erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar rechtskräftig beurkundet wurde. Sämtliche Vorleistungen – von der Immobilienbewertung über das Marketing bis hin zu den Besichtigungen – bleiben bis zum erfolgreichen Abschluss kostenfrei. Ein wichtiges Detail: Der Käufer zahlt seinen Provisionsanteil erst, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachweislich geleistet hat.
Ausnahme für Gewerbe und Mehrfamilienhäuser
Die strikte hälftige Teilung greift nicht bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder Baugrundstücken. Hier ist die Aufteilung frei verhandelbar und wird traditionell oft vollständig vom Käufer getragen.
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