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Drei Personen an der modernen Rezeption von Knigge Immobilien mit weißer Wand und Fotos. Knigge Immobilien ist der Immobilienmakler mit Huasverwaltung für Köln, Bergisch-Gladbach und den Rheinisch-Bergischen Kreis.
Unsere Immobilienmakler, Techniker und Hausverwalter für Bergisch Gladbach, Köln und den Rheinisch-Bergischen Kreis an unserer Mitarbeiterwand
Unser historisches Knigge Immobilien Büro in Bergisch Gladbach - perfekt gelegen um unsere Kunden in Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung zu betreuen

    Teilungserklärung & WEG-Protokolle: Die wichtigsten Dokumente beim Wohnungsverkauf

    Wer eine Eigentumswohnung in Bergisch Gladbach oder Köln verkauft, verkauft nicht nur vier Wände, sondern einen Anteil an einer Gemeinschaft – mit allen Rechten, Pflichten und Beschlüssen, die diese Gemeinschaft in den letzten Jahren gefasst hat. Genau das wollen Käufer vorher wissen: Gehört der Stellplatz wirklich zur Wohnung? Darf ich den Garten allein nutzen? Wie hoch ist die Rücklage – und steht eine Sonderumlage für das Dach an? Die Antworten stehen in der Teilungserklärung und in den Protokollen der Eigentümerversammlungen. Beides ist juristisch dicht geschrieben, und beides muss der Verkäufer beschaffen und erklären können.

    Die Teilungserklärung: Das Grundgesetz der Eigentümergemeinschaft

    Die Teilungserklärung ist die notarielle Urkunde, mit der ein Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde. Sie liegt beim Grundbuchamt und ist für jede Wohnung im Grundbuch in Bezug genommen. Sie besteht aus mehreren Teilen:

    Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung: Bauzeichnungen, in denen jede Wohnung mit einer Nummer markiert ist. Nur was hier eingezeichnet ist, gehört zum Sondereigentum. Der Kellerraum, den Sie seit 20 Jahren nutzen, kann trotzdem Gemeinschaftseigentum sein.

    Gemeinschaftsordnung: Die Spielregeln – Kostenverteilung, Stimmrechte, Nutzungsbeschränkungen (etwa ein Verbot gewerblicher Nutzung oder von Kurzzeitvermietung), Regeln zur Tierhaltung, Instandhaltungspflichten für Fenster oder Balkone.

    Sondernutzungsrechte: Das Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen – typischerweise Stellplätze, Gartenflächen, Terrassen oder Kellerabteile. Sie sind für Käufer oft das wichtigste Detail und die häufigste Fehlerquelle: Was im Exposé als „eigener Garten” steht, ist rechtlich meist ein Sondernutzungsrecht, das in der Teilungserklärung oder einem späteren Nachtrag stehen muss. Steht es dort nicht, gibt es das Recht nicht.

    Verwalterzustimmung: Viele Teilungserklärungen sehen vor, dass der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss (§ 12 WEG). Ohne diese Zustimmung wird der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen. Die Verwaltung darf dafür eine Gebühr berechnen und prüft die Bonität des Käufers – ein Punkt, der Zeit kostet, wenn er zu spät angestoßen wird.

    Die Protokolle: Was die Gemeinschaft beschlossen hat

    Käufer verlangen in der Regel die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen. Warum? Weil dort steht, was auf sie zukommt. Die Fragen, die Käufer aus den Protokollen ableiten, sind immer dieselben:

    Sind Sanierungen beschlossen oder in Diskussion? Dachsanierung, Fassadendämmung, Aufzugsmodernisierung, Heizungstausch nach Gebäudeenergiegesetz – bei Wohnanlagen aus den 1960er- und 70er-Jahren, wie sie in Refrath, Bensberg oder Köln-Mülheim zahlreich stehen, ist das fast immer ein Thema. Ein Beschluss, der noch nicht umgesetzt ist, bedeutet für den Käufer künftige Kosten.

    Wurde eine Sonderumlage beschlossen? Wer sie zahlt, richtet sich nach der Fälligkeit: Ist die Umlage zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bereits fällig, zahlt der Verkäufer; wird sie erst danach fällig, der Käufer. Das muss im Kaufvertrag klar geregelt sein, sonst gibt es Streit.

    Wie hoch ist die Erhaltungsrücklage? Sie geht mit der Wohnung auf den Käufer über und ist ein echtes Verkaufsargument – wenn sie angemessen ist. Eine niedrige Rücklage bei hohem Sanierungsbedarf drückt den Preis.

    Gibt es Rechtsstreitigkeiten oder Hausgeldrückstände? Klagen gegen die Gemeinschaft, säumige Miteigentümer oder Streit über Beschlüsse stehen im Protokoll – und lassen Käufer vorsichtig werden.

    Wie funktioniert die Gemeinschaft? Wird jährlich ordentlich eingeladen, gibt es einen Verwaltungsbeirat, werden Beschlüsse umgesetzt? Erfahrene Käufer lesen das zwischen den Zeilen.

    Diese Unterlagen braucht der Käufer – und die Bank

    Dokument Quelle Wozu
    Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Nachträgen Grundbuchamt, Verwaltung oder eigene Kaufunterlagen Umfang von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte
    Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen Verwaltung Beschlüsse, geplante Maßnahmen, Sonderumlagen
    Beschluss-Sammlung Verwaltung Alle Beschlüsse seit 2007, auch ältere Dauerregelungen
    Aktueller Wirtschaftsplan Verwaltung Monatliches Hausgeld, Aufteilung
    Jahresabrechnungen der letzten 2–3 Jahre Verwaltung Tatsächliche Kosten, Nachzahlungen
    Stand der Erhaltungsrücklage Verwaltung Anteil, der auf den Käufer übergeht
    Gebäudeversicherungsnachweis Verwaltung Pflichtangabe für die Bank
    Energieausweis des Gebäudes Verwaltung Pflicht im Ins

    Die finanzierende Bank des Käufers verlangt einen Großteil davon vor der Kreditzusage. Fehlt etwa die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, stockt die Finanzierung – und damit der Notartermin.

    Warum die Beschaffung oft länger dauert als gedacht

    Die Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, Eigentümern Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. In der Praxis heißt das aber: Anfrage per E-Mail, Bearbeitung nach Auslastung, Kopiergebühren, manchmal Wochen Wartezeit – gerade bei großen Verwaltungen oder wenn gerade Abrechnungssaison ist. Ältere Nachträge zur Teilungserklärung liegen häufig gar nicht bei der Verwaltung, sondern nur beim Grundbuchamt. Und wer die Unterlagen hat, muss sie noch verstehen: Ein Protokoll mit dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Tiefgarage” wirft bei Käufern mehr Fragen auf, als es beantwortet.

    Knigge Immobilien - Büro

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