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Drei Personen an der modernen Rezeption von Knigge Immobilien mit weißer Wand und Fotos. Knigge Immobilien ist der Immobilienmakler mit Huasverwaltung für Köln, Bergisch-Gladbach und den Rheinisch-Bergischen Kreis.
Unsere Immobilienmakler, Techniker und Hausverwalter für Bergisch Gladbach, Köln und den Rheinisch-Bergischen Kreis an unserer Mitarbeiterwand
Unser historisches Knigge Immobilien Büro in Bergisch Gladbach - perfekt gelegen um unsere Kunden in Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung zu betreuen

    Der Grundbuchauszug: Darum ist er beim Immobilienverkauf unverzichtbar

    Kein Notar in Bergisch Gladbach oder Köln beurkundet einen Kaufvertrag, ohne vorher ins Grundbuch geschaut zu haben. Und kein ernsthafter Käufer unterschreibt, bevor er weiß, was dort eingetragen ist. Der Grundbuchauszug ist das einzige Dokument, das verbindlich belegt, wem ein Grundstück gehört – und welche Rechte Dritter darauf lasten. Genau diese Lasten sind es, die Verkäufe verzögern, Preise drücken oder Interessenten abspringen lassen. Wer sie vor dem Inserat kennt, verkauft schneller und zu besseren Konditionen.

    Was das Grundbuch ist – und wo es geführt wird

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Amtsgericht geführt wird. Für Grundstücke in Bergisch Gladbach ist das Amtsgericht Bergisch Gladbach zuständig, für die Kölner Stadtteile das Amtsgericht Köln. Jedes Grundstück hat dort ein eigenes Grundbuchblatt. Was eingetragen ist, gilt als richtig – das nennt man öffentlichen Glauben. Deshalb kann sich ein Käufer auf den Auszug verlassen, und deshalb muss ein Verkäufer wissen, was darin steht.

    Einsicht bekommt nicht jeder: Nach § 12 Grundbuchordnung braucht es ein berechtigtes Interesse. Als Eigentümer haben Sie das immer. Kaufinteressenten erhalten den Auszug in der Regel über den Makler oder den Notar.

    So ist ein Grundbuchauszug aufgebaut

    Ein Grundbuchblatt besteht aus vier Teilen. Für den Verkauf sind vor allem die Abteilungen II und III entscheidend.

    Bestandsverzeichnis: Beschreibt das Grundstück mit Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage und Größe. Hier stehen auch Rechte, die zu Ihrem Grundstück gehören – etwa ein Wegerecht über das Nachbargrundstück.

    Abteilung I – Eigentümer: Wer ist Eigentümer, seit wann, und auf welcher Grundlage (Kauf, Erbschaft, Schenkung). Bei Erbengemeinschaften wird es hier oft kompliziert: Alle Erben müssen im Grundbuch stehen und dem Verkauf zustimmen.

    Abteilung II – Lasten und Beschränkungen: Hier stehen alle Rechte Dritter außer Grundpfandrechten. Das ist die Abteilung, die Käufer am genauesten prüfen.

    Abteilung III – Grundpfandrechte: Grundschulden und Hypotheken, mit denen Banken ihre Darlehen absichern.

    Abteilung II: Diese Lasten schrecken Käufer ab

    Viele Eigentümer wissen gar nicht mehr, was in Abteilung II ihres Grundbuchs steht. Einträge stammen oft aus den 1960er- oder 70er-Jahren, als das Haus gebaut oder das Grundstück geteilt wurde. Typische Beispiele aus unserer Praxis:

    Wegerechte und Leitungsrechte (Grunddienstbarkeiten): Der Nachbar darf über Ihr Grundstück zu seiner Garage fahren, oder eine Versorgungsleitung verläuft unter Ihrem Garten. In gewachsenen Siedlungen wie in Refrath, Hand oder Köln-Dellbrück ist das häufig – und für Käufer ein Grund, den Preis nachzuverhandeln.

    Wohnrechte und Nießbrauch: Ein eingetragenes Wohnrecht für die Eltern oder ein Nießbrauch aus einer Schenkung bleiben auch nach dem Verkauf bestehen. Ist der Berechtigte bereits verstorben, muss das Recht trotzdem aktiv gelöscht werden – von allein verschwindet es nicht.

    Vorkaufsrechte: Ein eingetragenes Vorkaufsrecht, etwa zugunsten eines Familienmitglieds oder der Kommune, kann den gesamten Verkauf an einen Dritten blockieren, bis der Berechtigte verzichtet hat.

    Erbbaurecht: Das Haus steht auf fremdem Grund und Boden. Der Verkauf ist möglich, aber der Erbbaurechtsgeber – oft die Kirche oder die Stadt – muss zustimmen, und die Restlaufzeit bestimmt den Wert.

    Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke: Solche Einträge machen einen freihändigen Verkauf praktisch unmöglich, bis sie erledigt sind.

    Ein aufmerksamer Käufer, der einen dieser Einträge sieht, stellt Fragen. Kann der Verkäufer sie nicht beantworten, entsteht Misstrauen – und das kostet im Zweifel den Abschluss.

    Abteilung III: Alte Grundschulden als Stolperstein

    Fast jedes finanzierte Haus hat in Abteilung III eine Grundschuld. Das Problem: Sie bleibt auch dann eingetragen, wenn das Darlehen längst zurückgezahlt ist. Für den Käufer ist das ein Risiko, denn er will das Grundstück lastenfrei erwerben. Die Löschung braucht eine Löschungsbewilligung der Bank in notariell beglaubigter Form, Ihre Zustimmung als Eigentümer und einen Antrag beim Grundbuchamt. Das dauert – je nach Bank und Amtsgericht – mehrere Wochen. Wer erst beim Notartermin merkt, dass die Grundschuld der Sparkasse aus dem Jahr 1998 noch eingetragen ist, verliert wertvolle Zeit.

    Alternativ kann der Notar die Löschung im Kaufvertrag regeln und den Kaufpreis erst nach Lastenfreistellung auszahlen lassen. Sauberer und für Käufer überzeugender ist es, die Löschung vor dem Verkauf zu erledigen.

    Wichtig in NRW: Baulasten stehen nicht im Grundbuch

    Ein Punkt, der in Nordrhein-Westfalen regelmäßig übersehen wird: Baulasten – etwa die Verpflichtung, eine Abstandsfläche für den Nachbarn freizuhalten oder eine Stellplatzpflicht auf dem eigenen Grundstück zu erfüllen – werden nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde geführt. Für Bergisch Gladbach ist das die Stadt selbst, für Köln das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln. Ein vollständiger Verkaufsordner enthält deshalb beide Auszüge.

    Kosten, Aktualität und Beschaffung

    • Einfacher Grundbuchauszug: 10 € (Für eigene Prüfung & Exposé Vorbereitung
    • Beglaubigter Grundbuchauszug: 20 € (Für Notar, Bank & Behörden)

    Beantragt wird der Auszug schriftlich oder persönlich beim zuständigen Grundbuchamt. Für Privatpersonen gibt es in NRW keinen direkten Online-Zugang; das elektronische Abrufverfahren steht nur Notaren, Behörden und bestimmten Berufsgruppen offen. Der Notar zieht vor der Beurkundung ohnehin einen aktuellen Auszug – für Exposé und Käufergespräche sollte Ihrer aber nicht älter als drei bis sechs Monate sein.

    Knigge Immobilien - Büro

    Jetzt Immobilie verkaufen mit KNIGGE.Immobilien

    Behördengänge kosten Zeit und Nerven. Wir fordern den aktuellen Grundbuchauszug für Sie an und prüfen vorab, ob alte Lasten gelöscht werden müssen, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen.

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