WEG-Verwaltung

 

Grundleistungen

Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Im Detail sind die Leistungen nachfolgend nochmals erläutert.

Allgemeine Leistungen
 

  • Durchführung und Leitung von Eigentümerversammlungen mind. einmal im Jahr
  • Aussendung einer ausführlichen Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen,
  • Qualifizierte Vollmachtsvorlage mit Beschlussabstimmungsanweisungen,
  • Erstellen eines endgültigen und verbindlichen Protokolls und Versendung an die Eigentümer,
  • Erstellen einer übersichtlichen Abrechnung mit Wirtschaftsplan und separater Ausweisung der umlagefähigen Kosten für Mietabrechnungen,
  • Erstellen einer Steuerbescheinigung nach §35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Prüfung der Abrechnungsunterlagen durch den Beirat im Verwaltungsbüro,
  • Nachhalten einer ausreichenden Instandhaltungsrücklage,
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft,
  • Beratungen und Rücksprachen mit dem Beirat,
  • Beratungen der Eigentümer bei WEG - Fragen,
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Verwaltungsbeiräten usw.
  • Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Behörden, Eigentümern, Nachbarn, Handwerkern, Lieferanten usw.,
  • Bearbeiten von Beschwerden, Durchsetzung der Hausordnung,
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Liefer-, Dienstleistungsverträge, usw),
  • Terminabstimmung, Saalbestellung, usw.

 

Kaufmännische Leistungen

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge,
  • Monatliche Sollstellungen von Hausgeldbeträgen lt. beschlossenem Wirtschaftsplan,
  • Verwalten und Optimieren von Geldmitteln, Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen, Mahnwesen,
  • Bildung und Verwaltung der beschlossenen Instandhaltungsrücklage,
  • Rechnungskontrolle, Anweisen und Veranlassen von Zahlungen,
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen,
  • Abrechnen mit den Versorgern und Handwerkern,
  • Umsetzen von beschlossenen Sonderumlagen,
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch),
  • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen

 

Rechtliche Leistungen

  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen von der Gemeinschaft,
  • Klagen bei Wohngeldrückständen,
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlußanfechtungen, Hausgeldklagen,
  • Rechtliche Vertreterin der WEG,
  • Prüfen von Verträgen und Vereinbarungen,
  • Sicherstellung von Gewährleistungsansprüchen,
  • Berücksichtigung der neusten WEG - Rechtsprechung,
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Glas-, Gewässerschaden-, Haftpflichtversicherung, Aufzugs-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)

 

Technische Leistungen

  • Sicherstellung der Gebäudesubstanz durch frühzeitige Mängelerkennung und -beseitigung,
  • Schadensermittlung und -beseitigung am Gebäude,
  • Prüfen und Entscheiden von technischen Maßnahmen,
  • Bearbeiten und Einholen von Handwerkerangeboten,
  • Überwachung von Handwerkerleistungen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen),
  • Schadensbearbeitung bei Versicherungsfällen (z.B.: Wasserleitungsschäden, Sturmschäden, Brandschäden) durch Schadensbeseitigung und Abrechnen mit den Versicherungen,
  • Sicherstellung der Durchführung von gesetzlichen technischen Auflagen (z.B.: TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, etc.),
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellung und Neubeschaffungen,
  • Vergeben/Überwachen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen
  • Beauftragen von Sachverständigen

 

Zusatzleistungen

 

Die Ausführung und Vergütung von Zusatzleistungen erfolgt nach Vereinbarung.

 

 

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