WEG-Verwaltung
Grundleistungen
Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Im Detail sind die Leistungen nachfolgend nochmals
erläutert.
Allgemeine Leistungen
- Durchführung und Leitung von Eigentümerversammlungen mind. einmal im Jahr
- Aussendung einer ausführlichen Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen,
- Qualifizierte Vollmachtsvorlage mit Beschlussabstimmungsanweisungen,
- Erstellen eines endgültigen und verbindlichen Protokolls und Versendung an die Eigentümer,
- Erstellen einer übersichtlichen Abrechnung mit Wirtschaftsplan und separater Ausweisung der umlagefähigen Kosten für Mietabrechnungen,
- Erstellen einer Steuerbescheinigung nach §35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Prüfung der Abrechnungsunterlagen durch den Beirat im Verwaltungsbüro,
- Nachhalten einer ausreichenden Instandhaltungsrücklage,
- Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft,
- Beratungen und Rücksprachen mit dem Beirat,
- Beratungen der Eigentümer bei WEG - Fragen,
- Korrespondenz mit Eigentümern, Verwaltungsbeiräten usw.
- Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Behörden, Eigentümern, Nachbarn, Handwerkern, Lieferanten usw.,
- Bearbeiten von Beschwerden, Durchsetzung der Hausordnung,
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Liefer-, Dienstleistungsverträge, usw),
- Terminabstimmung, Saalbestellung, usw.
Kaufmännische Leistungen
- Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge,
- Monatliche Sollstellungen von Hausgeldbeträgen lt. beschlossenem Wirtschaftsplan,
- Verwalten und Optimieren von Geldmitteln, Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
- Bearbeiten von Lastschriftbuchungen, Mahnwesen,
- Bildung und Verwaltung der beschlossenen Instandhaltungsrücklage,
- Rechnungskontrolle, Anweisen und Veranlassen von Zahlungen,
- Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen,
- Abrechnen mit den Versorgern und Handwerkern,
- Umsetzen von beschlossenen Sonderumlagen,
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch),
- Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
Rechtliche Leistungen
- Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen von der Gemeinschaft,
- Klagen bei Wohngeldrückständen,
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlußanfechtungen, Hausgeldklagen,
- Rechtliche Vertreterin der WEG,
- Prüfen von Verträgen und Vereinbarungen,
- Sicherstellung von Gewährleistungsansprüchen,
- Berücksichtigung der neusten WEG - Rechtsprechung,
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Glas-, Gewässerschaden-, Haftpflichtversicherung, Aufzugs-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)
Technische Leistungen
- Sicherstellung der Gebäudesubstanz durch frühzeitige Mängelerkennung und -beseitigung,
- Schadensermittlung und -beseitigung am Gebäude,
- Prüfen und Entscheiden von technischen Maßnahmen,
- Bearbeiten und Einholen von Handwerkerangeboten,
- Überwachung von Handwerkerleistungen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen),
- Schadensbearbeitung bei Versicherungsfällen (z.B.: Wasserleitungsschäden, Sturmschäden, Brandschäden) durch Schadensbeseitigung und Abrechnen mit den Versicherungen,
- Sicherstellung der Durchführung von gesetzlichen technischen Auflagen (z.B.: TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, etc.),
- Bearbeiten von Schlüsselbestellung und Neubeschaffungen,
- Vergeben/Überwachen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen
- Beauftragen von Sachverständigen
Zusatzleistungen
Die Ausführung und Vergütung von Zusatzleistungen erfolgt nach Vereinbarung.
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